EN

Inhalt:

Informationen zu Ihrem Besuch

Bild: Palas – Die Herren der Burg im Mittelalter (Raum 2)

Öffnungszeiten

Besichtigung der Burg nur mit Führung; Dauer ca. 45 Minuten

23. März bis Oktober: täglich 9-18 Uhr
Führungen zu jeder vollen Stunde; letzte Führung um 17 Uhr

November bis 22. März: 10-16 Uhr
(Montag geschlossen, außer am 1. November, 6. Januar + ggf. Ostermontag)
Führungen um 10, 11, 12, 13.30, 14.30 und 15.30 Uhr

Die Burg Prunn ist an folgenden Tagen geschlossen: 1. Januar, Faschingsdienstag, 24., 25. und 31. Dezember


Themen- und Sonderführungen

Im Sommerhalbjahr bieten wir auch Themenführungen für Kinder und Erwachsene an. Die Termine finden Sie unter Aktuelles/ Themenführungen.


Eintrittspreise 2024 

Burg Prunn: 6,- Euro regulär · 5,- Euro ermäßigt

Kombikarte
Burg Prunn + Befreiungshalle Kelheim: 9,- Euro regulär / 8,- Euro ermäßigt

Kombikarte
Burg Prunn + Befreiungshalle Kelheim + Walhalla: 12,- Euro regulär / 10,- Euro ermäßigt

 

 

Bild: Nordfassade und Zugang zur Burg

Freier und ermäßigter Eintritt

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten freien Eintritt.

Eltern bzw. erwachsene Aufsichtspersonen tragen die alleinige Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder und Heranwachsende (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) und können bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht für das Verhalten der Minderjährigen nach den gesetzlichen Vorgaben ersatzpflichtig sein. Ebenso sind begleitende Lehrkräfte und Gruppenleiter/-innen für das Verhalten von in ihrer Obhut befindlichen Minderjährigen verantwortlich.
Kinder unter 14 Jahren haben nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson Zutritt zu den Objekten der Bayerischen Schlösserverwaltung.

Schülerinnen und Schüler über 18 Jahren von allgemeinbildenden Schulen, beruflichen Schulen, Förderschulen und Schulen für Kranke gemäß Art. 6 Abs. 2 BayEUG erhalten gegen Vorlage des Schülerausweises ebenfalls freien Eintritt.

Schülerinnen und Schülern von Schulen des Zweiten Bildungswegs (Abendrealschule, Abendgymnasium, Kolleg) gemäß Art. 6 Abs. 2 Nr. 1e BayEUG sowie von Sprachschulen wird kein freier Eintritt gewährt.

Weitere Informationen zu ermäßigten Eintrittspreisen, Gruppentarifen etc. finden Sie in unseren Allgemeinen Informationen.

Mit den Jahreskarten und Mehrtagestickets der Bayerischen Schlösserverwaltung können Sie über vierzig der schönsten Sehenswürdigkeiten Bayerns besichtigen!


 
Hintergrundbilder einblenden
Inhalt einblenden